§285 StGB Störung einer Versammlung

Quelle: jusline.at

Wer eine nicht verbotene Versammlung dadurch verhindert oder erheblich stört, daß er

  1. den Versammlungsraum unzugänglich macht,
  2. eine zur Teilnahme berechtigte Person am Zutritt hindert oder ihr den Zutritt erschwert oder ihr die Teilnahme an der Versammlung durch schwere Belästigungen unmöglich macht oder erschwert,
  3. in die Versammlung unbefugt eindringt oder
  4. eine zur Leitung oder Aufrechterhaltung der Ordnung berufene Person verdrängt oder sich einer ihrer auf den Verlauf der Versammlung bezüglichen Anordnungen tätlich widersetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Was heisst das?

Solltest du nach diesem Paragrafen verurteilt werden…
… ist kein sehr hohes Strafmass zu erwarten, weil der Strafrahmen eher klein ist.
… bist du danach vorbestraft.
Das heißt in deinem Leumundszeugnis befindet sich nun ein Eintrag und es konnte sein, dass du dich bei einer Bewerbung erklären musst.
Solltest du in einer Sozialeinrichtung arbeiten oder einen beruf lernen/nachgehen, der einen sauberen Leumund braucht, gibt es immer die Möglichkeit, die Gründe deiner Verurteilung zu erklären. Denn: Für Abtreibungen zu sein und dafür einzustehen ist nicht das gleiche wie einen Raub oder eine Körperverletzung begangen zu haben.

Und vor Gericht?

Eine rechtliche Argumentation wäre:
Die Fundamentalist*innen rund um „pro Life“ konnten ihre Kundgebung abhalten, sie wurde also …
… nicht verhindert oder erheblich gestört.
… der Kundgebungsraum wurde nicht komplett unzugänglich gemacht
… am 14.1.24 gab es eine vergleichbare Situation, bei der alle Anzeigen fallengelassen wurden.

Ausserdem: als direkte Reaktion auf aktuelle Ereignisse sind auch Spontanversammlungen von der Versammlungsfreiheit umfasst.

Eine politische Argumentation wäre:
Abtreibung ist ein Menschenrecht und damit in der österreichischen Verfassung verankert. Weltweit ist das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper und das Recht auf Schwangerschaftsabbruch aber von fundamentalistischen und reaktionären Kräften bedroht.
Demokratische Rechte wurden erkämpft – und müssen auch weiterhin verteidigt werden. So auch das Recht auf Abtreibung!

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Dann melde dich
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… in der Sprechstunde jeden letzten Donnerstag im Monat ab 15:00 im il Corvo (Mozartstraße 12)